Untermietvertrag: Vorlage online ausfüllen

Stand: August 2026 · Geprüft von Ulrich Peters, Jurist mit über 20 Jahren Berufserfahrung

Wer ein Zimmer oder zeitweise die ganze Wohnung untervermietet, braucht zweierlei: die Erlaubnis des Vermieters (§ 540 BGB) und einen klaren Untermietvertrag. Ohne Erlaubnis riskiert der Hauptmieter eine Abmahnung bis hin zur Kündigung des Hauptmietverhältnisses – bei einem berechtigten Interesse (z. B. wirtschaftliche Gründe) besteht allerdings oft ein Anspruch auf die Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung (§ 553 BGB).

Diese Vorlage regelt die Kernpunkte: Räume, Miete, Kaution, Laufzeit und die Geltung der Hausordnung.

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Vorschau

Untermietvertrag

Zwischen

  ____________   (im Folgenden „Hauptmieter")

und

  ____________  , geboren am   ____________   (im Folgenden „Untermieter")

wird folgender Untermietvertrag geschlossen:

1. Mietsache. Der Hauptmieter ist Mieter der Wohnung   ____________  . Er vermietet dem Untermieter:   ____________  

2. Erlaubnis. Der Hauptmieter versichert, dass die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung vorliegt bzw. eingeholt wird. Wird die Erlaubnis verweigert, können beide Parteien diesen Vertrag mit gesetzlicher Frist kündigen.

3. Mietzeit. Das Untermietverhältnis beginnt am   ____________   und endet am   ____________  . Ist kein Enddatum genannt, läuft es auf unbestimmte Zeit; es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

4. Miete. Die Miete beträgt monatlich   ____________   Euro einschließlich Nebenkosten- und Betriebskostenpauschale sowie anteiliger Strom-, Heizungs- und Internetkosten. Sie ist jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus zu zahlen.

5. Kaution. Der Untermieter zahlt bei Einzug eine Kaution in Höhe von   ____________   Euro. Sie wird nach Vertragsende und ordnungsgemäßer Rückgabe der Räume abgerechnet und zurückgezahlt.

6. Nutzung. Die Räume dienen ausschließlich Wohnzwecken. Die Hausordnung des Hauses ist Bestandteil dieses Vertrags. Eine weitere Untervermietung ist nicht gestattet.

7. Rückgabe. Bei Auszug gibt der Untermieter die Räume geräumt und besenrein zurück und händigt sämtliche Schlüssel aus.

8. Sonstiges. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Ort, Datum, Unterschrift
Hauptmieter/in
Ort, Datum, Unterschrift
Untermieter/in

Wichtige Hinweise

  • Vor Vertragsschluss die schriftliche Erlaubnis des Vermieters einholen – bei Teiluntervermietung besteht darauf oft ein Anspruch (§ 553 BGB).
  • Bei vollständiger Untervermietung der ganzen Wohnung kann der Vermieter frei entscheiden – ohne Erlaubnis droht die Kündigung des Hauptmietvertrags.
  • Befristung ohne Grund ist bei Untermiete durch den Hauptmieter, der selbst in der Wohnung wohnt, unkompliziert; er profitiert zudem von erleichterten Kündigungsrechten (§ 573a BGB).
  • Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Zustand der Räume anfertigen – auch bei möblierten Zimmern.
  • Der Untermieter kann sich mit dem Untermietvertrag und einer Wohnungsgeberbestätigung des Hauptmieters ummelden.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Brauche ich wirklich die Erlaubnis meines Vermieters?

Ja. Untervermietung ohne Erlaubnis verletzt den Hauptmietvertrag und kann nach Abmahnung zur Kündigung führen. Für die Untervermietung eines Teils der Wohnung haben Sie bei berechtigtem Interesse (etwa finanzielle Entlastung) einen Anspruch auf Erlaubnis – der Vermieter darf dann höchstens einen Untermietzuschlag verlangen.

Wie kündige ich ein Untermietverhältnis?

Beim unbefristeten Vertrag gelten die gesetzlichen Fristen: drei Monate für die Kündigung durch den Untermieter. Wohnt der Hauptmieter selbst in der Wohnung, verlängert sich seine Kündigungsfrist gegenüber dem Untermieter um drei Monate, dafür braucht er kein berechtigtes Interesse (§ 573a BGB). Bei möblierten Zimmern in der Hauptmieterwohnung gilt die stark verkürzte Frist des § 549 Abs. 2 BGB.

Wer haftet gegenüber dem Vermieter?

Immer der Hauptmieter – für die Miete ebenso wie für Schäden, die der Untermieter verursacht. Deshalb: Kaution vereinbaren und eine Haftpflichtversicherung des Untermieters zur Bedingung machen.

Kann sich der Untermieter dort anmelden?

Ja, der Untermieter muss sich sogar innerhalb von zwei Wochen anmelden. Als Wohnungsgeber stellt der Hauptmieter die Wohnungsgeberbestätigung aus – nicht der Eigentümer. Eine Anmeldung ändert nichts am mietrechtlichen Status.