Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto: Vorlage online ausfüllen

Stand: August 2026 · Geprüft von Ulrich Peters, Jurist mit über 20 Jahren Berufserfahrung

Beim privaten Gebrauchtwagenkauf schützt ein schriftlicher Kaufvertrag beide Seiten: Der Käufer dokumentiert Zustand und Zusagen, der Verkäufer schließt die Gewährleistung wirksam aus – was Privatpersonen im Gegensatz zu Händlern dürfen.

Füllen Sie die Fahrzeugdaten vollständig aus, drucken Sie den Vertrag zweifach und unterschreiben Sie beide Exemplare. Der Verkäufer sollte die Abmeldung bzw. Ummeldung des Fahrzeugs im Blick behalten: Bis zur Ummeldung haftet er gegenüber der Zulassungsstelle für Steuer und Versicherung – deshalb enthält der Vertrag die sofortige Veräußerungsanzeige.

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Vorschau

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (privat)

Zwischen

  ____________  ,   ____________  , Ausweis-Nr.   ____________   (im Folgenden „Verkäufer")

und

  ____________  ,   ____________  , Ausweis-Nr.   ____________   (im Folgenden „Käufer")

wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

1. Kaufgegenstand. Der Verkäufer verkauft dem Käufer das Fahrzeug   ____________  , FIN   ____________  , Erstzulassung   ____________  , abgelesener Kilometerstand   ____________  , HU gültig bis   ____________  .

2. Kaufpreis. Der Kaufpreis beträgt   ____________   Euro. Er wird bei Übergabe des Fahrzeugs in bar bzw. per Echtzeitüberweisung gezahlt. Der Verkäufer bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Kaufpreises.

3. Gewährleistung. Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

4. Zustand und bekannte Mängel. Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug folgende ihm bekannte Mängel bzw. Schäden aufweist:
  ____________  

5. Zubehör. Mitverkauft werden:   ____________  

6. Übergabe. Mit dem Fahrzeug werden übergeben: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, alle vorhandenen Schlüssel, Serviceheft und HU-Bericht. Mit der Übergabe gehen Besitz und Gefahr auf den Käufer über.

7. Ummeldung. Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, umzumelden. Der Verkäufer zeigt die Veräußerung unverzüglich der Zulassungsstelle und seiner Versicherung an.

8. Sonstiges. Der Verkäufer versichert, dass das Fahrzeug sein unbeschränktes Eigentum ist und keine Rechte Dritter daran bestehen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

Ort, Datum, Unterschrift
Verkäufer/in
Ort, Datum, Unterschrift
Käufer/in

Wichtige Hinweise

  • Vertrag zweifach ausdrucken – je ein unterschriebenes Exemplar für Käufer und Verkäufer.
  • Als Privatverkäufer die Gewährleistung immer ausschließen (Ziffer 3) – arglistig verschwiegene Mängel bleiben davon aber ausgenommen.
  • Bekannte Mängel ehrlich und vollständig auflisten: Das schützt den Verkäufer vor späteren Ansprüchen.
  • Kaufpreis bei Übergabe bar oder per Echtzeitüberweisung – niemals das Auto gegen bloße Überweisungszusage herausgeben.
  • Der Verkäufer meldet den Verkauf sofort der Zulassungsstelle und seiner Versicherung (Veräußerungsanzeige) – sonst haftet er weiter für Steuer und Unfälle.
  • Ausweise beider Seiten kontrollieren und die Nummern im Vertrag festhalten.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Darf ich als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen?

Ja – anders als Händler dürfen Privatpersonen die Sachmängelhaftung vollständig ausschließen. Der Ausschluss muss aber ausdrücklich im Vertrag stehen (die bloße Floskel „gekauft wie gesehen" deckt nach der Rechtsprechung nicht alle Mängel ab) und gilt nie für arglistig verschwiegene Defekte.

Was passiert, wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet?

Bis zur Ummeldung laufen Steuer und Versicherung auf den Verkäufer. Deshalb: sofort nach dem Verkauf die Veräußerungsanzeige an Zulassungsstelle und Versicherung senden – mit Kaufvertrag samt Käuferdaten. Dann endet die Haftung des Verkäufers auch ohne Mitwirkung des Käufers.

Sollte das Auto ab- oder angemeldet verkauft werden?

Für den Verkäufer ist der Verkauf eines abgemeldeten Fahrzeugs am sichersten. Wird es angemeldet übergeben, unbedingt Ziffer 7 (Ummeldefrist) vereinbaren und die Veräußerungsanzeige sofort abschicken. Für die Überführung kann der Käufer ein Kurzzeitkennzeichen nutzen.

Ist eine Anzahlung oder Reservierung sinnvoll?

Von Anzahlungen ohne Übergabe ist bei Privatgeschäften abzuraten. Wenn eine Reservierung nötig ist, vereinbaren Sie sie schriftlich mit klarer Frist und Regelung, was mit der Anzahlung bei Nichtabnahme passiert. Am einfachsten bleibt: Zahlung vollständig bei Übergabe.