Privater Kaufvertrag: Vorlage online ausfüllen

Stand: August 2026 · Geprüft von Ulrich Peters, Jurist mit über 20 Jahren Berufserfahrung

Ob Fahrrad, E-Bike, Möbel, Kamera oder Spielkonsole: Bei privaten Verkäufen ab einem gewissen Wert lohnt ein kurzer schriftlicher Vertrag. Er dokumentiert, was zu welchem Preis und in welchem Zustand den Besitzer gewechselt hat – und schließt für den Verkäufer die Gewährleistung aus.

Gerade bei Kleinanzeigen-Geschäften schützt der Vertrag beide Seiten: den Käufer vor dem Vorwurf, die Ware stamme aus unklarer Herkunft, den Verkäufer vor späten Reklamationen.

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Vorschau

Kaufvertrag zwischen Privatpersonen

Zwischen

  ____________  ,   ____________   (im Folgenden „Verkäufer")

und

  ____________  ,   ____________   (im Folgenden „Käufer")

wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

1. Kaufgegenstand. Der Verkäufer verkauft dem Käufer:
  ____________  

2. Kaufpreis. Der Kaufpreis beträgt   ____________   Euro und wird bei Übergabe gezahlt. Der Verkäufer bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Kaufpreises, der Käufer den Erhalt des Kaufgegenstands.

3. Zustand. Der Kaufgegenstand befindet sich in folgendem Zustand; die genannten Mängel sind dem Käufer bekannt:
  ____________  

4. Gewährleistung. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

5. Eigentum. Der Verkäufer versichert, dass der Kaufgegenstand sein Eigentum ist und frei von Rechten Dritter.

6. Sonstiges. Mit der Übergabe gehen Besitz und Gefahr auf den Käufer über. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

Ort, Datum, Unterschrift
Verkäufer/in
Ort, Datum, Unterschrift
Käufer/in

Wichtige Hinweise

  • Gegenstand so genau wie möglich beschreiben – bei Fahrrädern und Elektronik mit Serien- bzw. Rahmennummer.
  • Zustand und Mängel ehrlich festhalten: Was im Vertrag steht, kann später nicht als „verschwiegen" gelten.
  • Zahlung bei Übergabe – der Vertrag quittiert mit den Unterschriften zugleich Geld- und Warenerhalt.
  • Bei wertvollen Gegenständen Ausweis der Gegenseite zeigen lassen.
  • Vertrag zweifach ausdrucken und von beiden Seiten unterschreiben lassen.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Brauche ich für jeden Privatverkauf einen Vertrag?

Rechtlich nein – ein Kaufvertrag kommt auch mündlich zustande. Schriftlich lohnt es sich ab Werten, bei denen ein Streit weh täte, und immer bei Gegenständen mit Seriennummer (Diebstahlverdacht) oder bekannten Mängeln. Der Aufwand ist mit dieser Vorlage minimal.

Gilt der Gewährleistungsausschluss auch bei eBay-Kleinanzeigen-Verkäufen?

Ja, zwischen Privatpersonen können Sie die Sachmängelhaftung ausschließen – am sichersten schriftlich im Vertrag. Ohne ausdrücklichen Ausschluss haftet auch ein Privatverkäufer grundsätzlich für Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren.

Was mache ich, wenn die Ware gestohlen war?

Vom Dieb kann man kein Eigentum erwerben – der wahre Eigentümer kann die Sache herausverlangen. Der Vertrag mit Name, Anschrift und Versicherung des Verkäufers (Ziffer 5) verschafft Ihnen dann wenigstens einen greifbaren Anspruchsgegner und belegt Ihren guten Glauben.