Privater Darlehensvertrag: Vorlage online ausfüllen
Geld unter Freunden oder in der Familie zu verleihen ist Vertrauenssache – und genau deshalb gehört es schriftlich festgehalten. Ein privater Darlehensvertrag (§ 488 BGB) regelt Betrag, Auszahlung, Rückzahlung und gegebenenfalls Zinsen. Er schützt beide Seiten: den Darlehensgeber vor dem „Das war doch geschenkt", den Darlehensnehmer vor überzogenen Nachforderungen.
Zinsen sind bei Privatdarlehen optional. Denken Sie daran: Erhaltene Zinsen sind als Kapitalerträge zu versteuern, und bei größeren zinslosen Darlehen in der Familie kann das Finanzamt eine Schenkung des Zinsvorteils annehmen.
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Vorschau
Zwischen
____________ , ____________ (im Folgenden „Darlehensgeber")
und
____________ , ____________ (im Folgenden „Darlehensnehmer")
wird folgender Darlehensvertrag geschlossen:
1. Darlehensbetrag. Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein Darlehen in Höhe von ____________ Euro. Die Auszahlung erfolgt: ____________
2. Verzinsung. Das Darlehen wird mit ____________ % pro Jahr verzinst. Die Zinsen werden mit den Raten gezahlt.
3. Rückzahlung. Die Rückzahlung erfolgt wie folgt:
____________
4. Vorzeitige Rückzahlung. Der Darlehensnehmer darf das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen; eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an.
5. Verzug. Gerät der Darlehensnehmer mit mindestens zwei Raten in Verzug, kann der Darlehensgeber den gesamten Restbetrag fällig stellen, nachdem eine Nachfrist von zwei Wochen fruchtlos verstrichen ist.
6. Quittung. Der Darlehensnehmer bestätigt den Empfang des Darlehensbetrags durch gesonderte Quittung bzw. den Zahlungsbeleg der Überweisung.
7. Sonstiges. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Wohnsitz des Darlehensgebers.
Darlehensgeber/in
Darlehensnehmer/in
Wichtige Hinweise
- Auszahlung immer per Überweisung – der Kontoauszug ist der beste Beweis für den Geldfluss.
- Rückzahlungsplan konkret vereinbaren (Raten, Termine, Konto) statt „wenn du wieder flüssig bist".
- Zinsen sind optional; erhaltene Zinsen muss der Darlehensgeber als Kapitalerträge versteuern.
- Bei großen zinslosen Darlehen in der Familie kann das Finanzamt den Zinsvorteil als Schenkung werten – bei hohen Beträgen steuerlich beraten lassen.
- Ohne feste Laufzeit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten (§ 488 Abs. 3 BGB).
- Bei höheren Summen über Sicherheiten nachdenken (z. B. Bürgschaft, Sicherungsübereignung).
Rechtsgrundlagen
- § 488 BGB (Darlehensvertrag) – gesetze-im-internet.de
Häufige Fragen
Ist ein mündliches Darlehen gültig?
Ja – aber im Streitfall kaum beweisbar. Wer Geld zurückfordert, muss beweisen, dass es ein Darlehen und keine Schenkung war. Ein kurzer schriftlicher Vertrag plus Überweisungsbeleg löst dieses Beweisproblem vollständig.
Welche Zinsen darf ich verlangen?
Grundsätzlich frei vereinbar, solange kein auffälliges Missverhältnis zum Marktzins besteht – Wucher (§ 138 BGB) beginnt nach der Rechtsprechung etwa beim Doppelten des Marktüblichen. Üblich sind bei Privatdarlehen 0 bis 5 % pro Jahr. Erhaltene Zinsen gehören in die Steuererklärung (Kapitalerträge).
Was tun, wenn der Darlehensnehmer nicht zahlt?
Zunächst schriftlich mahnen und eine Nachfrist setzen. Bleibt die Zahlung aus, können Sie nach Ziffer 5 den Restbetrag komplett fällig stellen und ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten – das geht online, kostet wenig und führt ohne Widerspruch zum vollstreckbaren Titel. Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren ab Fälligkeit.
Muss ich ein Privatdarlehen dem Finanzamt melden?
Das Darlehen selbst nicht. Erhaltene Zinsen sind aber Kapitalerträge und gehören in die Anlage KAP. Bei zinslosen Darlehen über größere Summen zwischen Angehörigen kann das Finanzamt den Zinsvorteil als Schenkung ansetzen – relevant wird das bei Beträgen, deren Zinsvorteil die Schenkungsfreibeträge übersteigt.