Einschreiben & Co.: Kündigung richtig zustellen und Zugang nachweisen
Eine Kündigung ist erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht (§ 130 BGB) – nicht, wenn Sie sie absenden. Bei allen Fristen zählt deshalb der Tag des Zugangs. Und im Streitfall müssen Sie beweisen, dass und wann das Schreiben angekommen ist. Die Wahl der Versandart ist damit keine Nebensache, sondern entscheidet über Sieg oder Niederlage.
Einwurf-Einschreiben: meist die beste Wahl
Beim Einwurf-Einschreiben wirft der Zusteller den Brief in den Briefkasten des Empfängers und dokumentiert das mit Datum und Unterschrift. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründen Einlieferungsbeleg und Auslieferungsbeleg zusammen den Anscheinsbeweis, dass der Brief zugegangen ist (Urteil vom 27. September 2016, Az. II ZR 299/15).
Der große Vorteil: Der Zugang hängt nicht davon ab, dass der Empfänger mitspielt. Der Brief gilt als zugegangen, sobald er im Briefkasten liegt und mit der Leerung zu rechnen ist. Bewahren Sie beide Belege auf und laden Sie den Auslieferungsnachweis zeitnah bei der Post herunter.
Übergabe-Einschreiben: die unterschätzte Falle
Das Übergabe-Einschreiben wird nur gegen Unterschrift ausgehändigt. Klingt sicherer, ist es aber nicht: Trifft der Zusteller niemanden an, landet nur ein Benachrichtigungszettel im Briefkasten – und der gilt nicht als Zugang der Kündigung. Holt der Empfänger den Brief nicht ab, geht die Kündigung schlicht nicht zu, und Ihre Frist verstreicht.
Dasselbe gilt für das Einschreiben mit Rückschein: gut, wenn es klappt, wertlos, wenn der Empfänger nicht öffnet oder nicht abholt. Für fristgebundene Kündigungen sind beide Varianten deshalb riskant.
Bote und persönliche Übergabe
Bei besonders wichtigen Schreiben – etwa der Kündigung des Arbeitsverhältnisses am letzten Tag der Frist – ist der Bote der Königsweg: Eine Person Ihres Vertrauens (nicht Sie selbst!) liest das Schreiben, steckt es eigenhändig in den Briefkasten des Empfängers und notiert Datum und Uhrzeit. Im Prozess kann der Bote als Zeuge sowohl den Inhalt als auch den Einwurf bestätigen.
Bei persönlicher Übergabe lassen Sie sich den Empfang auf einer Kopie quittieren („Original erhalten am …, Unterschrift"). Verweigert der Empfänger die Annahme grundlos, gilt das Schreiben trotzdem als zugegangen.
Praktische Checkliste
Erstens: Kündigung mit unserer Vorlage erstellen, ausdrucken und eigenhändig unterschreiben – etwa die Wohnungskündigung oder die Kündigung des Arbeitsvertrags. Zweitens: eine Kopie für die eigenen Unterlagen behalten. Drittens: per Einwurf-Einschreiben senden oder per Bote einwerfen lassen, Belege aufbewahren. Viertens: um schriftliche Bestätigung des Vertragsendes bitten – unsere Vorlagen enthalten diese Bitte bereits.
Und: nie auf den letzten Tag warten. Wer eine Woche Puffer einplant, kann notfalls noch reagieren, wenn etwas schiefgeht.