Private Mahnung schreiben: Vorlage online ausfüllen
Ob unbezahlte Rechnung, nicht zurückgezahltes Darlehen oder ausstehende Kaution: Mit einer Mahnung fordern Sie den Schuldner klar und nachweisbar zur Zahlung auf. Die Mahnung setzt den Schuldner in Verzug (§ 286 BGB) – ab dann können Sie Verzugszinsen und Mahnkosten verlangen.
Eine einzige Mahnung genügt rechtlich; die verbreitete „dreistufige Mahnung" ist kein Muss. Bleibt die Zahlung aus, ist das gerichtliche Mahnverfahren der nächste Schritt – online, günstig und ohne Anwalt möglich.
Formular ausfüllen
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Vorschau
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Sehr geehrte/r ____________ ,
trotz Fälligkeit am ____________ ist die folgende Forderung bislang nicht beglichen:
____________ , offener Betrag: ____________ Euro.
Ich fordere Sie hiermit auf, den Betrag bis spätestens ____________ auf mein Konto zu überweisen:
IBAN: ____________
Kontoinhaber: ____________
Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, befinden Sie sich in Verzug (§ 286 BGB). In diesem Fall werde ich ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren einleiten; die dadurch entstehenden Kosten sowie Verzugszinsen gehen zu Ihren Lasten.
Sollten Sie zwischenzeitlich bereits gezahlt haben, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
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Wichtige Hinweise
- Eine Mahnung genügt – drei Mahnstufen sind rechtlich nicht erforderlich.
- Verzug tritt auch ohne Mahnung ein, wenn ein kalendermäßiges Zahlungsdatum vereinbart war oder 30 Tage nach Zugang einer Rechnung mit entsprechendem Hinweis.
- Frist von 10 bis 14 Tagen ist üblich und angemessen.
- Per Einwurf-Einschreiben senden – der Zugang der Mahnung muss im Streitfall beweisbar sein.
- Ab Verzug: Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern) plus nachgewiesene Mahnkosten.
- Nächster Schritt bei Nichtzahlung: gerichtliches Mahnverfahren über das Online-Portal des zuständigen Mahngerichts – ohne Anwalt möglich.
Rechtsgrundlagen
- § 286 BGB (Verzug des Schuldners) – gesetze-im-internet.de
- § 288 BGB (Verzugszinsen) – gesetze-im-internet.de
Häufige Fragen
Was bringt mir der „Verzug" konkret?
Ab Verzug schuldet der Schuldner zusätzlich Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über Basiszins bei Privatleuten) und muss Ihre Rechtsverfolgungskosten tragen – etwa Mahnkosten, später auch Gerichts- und Anwaltskosten. Außerdem ist der Verzug Voraussetzung für viele weitere Schritte.
Wie funktioniert das gerichtliche Mahnverfahren?
Sie beantragen beim zuständigen Mahngericht online einen Mahnbescheid (www.online-mahnantrag.de). Widerspricht der Schuldner nicht binnen zwei Wochen, folgt der Vollstreckungsbescheid – ein vollstreckbarer Titel, der 30 Jahre gilt. Die Gerichtsgebühr beginnt bei geringen Beträgen bei rund 40 Euro und wird dem Schuldner auferlegt.
Wann verjährt meine Forderung?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstand und Sie vom Schuldner wussten. Eine Mahnung stoppt die Verjährung nicht – das schafft nur ein Mahnbescheid, eine Klage oder ein schriftliches Anerkenntnis des Schuldners.