Mietvertrag kündigen als Mieter: Vorlage online ausfüllen

Stand: August 2026 · Geprüft von Ulrich Peters, Jurist mit über 20 Jahren Berufserfahrung

Als Mieter können Sie Ihre Wohnung jederzeit mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen – ein Grund ist nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingeht, damit dieser Monat mitzählt (§ 573c BGB).

Wichtig: Die Kündigung einer Wohnung ist nur schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift wirksam – E-Mail oder WhatsApp genügen nicht. Haben mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben, müssen auch alle die Kündigung unterschreiben.

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Vorschau

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04.08.2026
Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung   ____________  ,   ____________  

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündigen wir den bestehenden Mietvertrag über die oben bezeichnete Wohnung fristgerecht zum   ____________  , hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Wir bitten um schriftliche Bestätigung der Kündigung und des Beendigungszeitpunkts sowie um einen Terminvorschlag für die Wohnungsübergabe. Ferner bitten wir um Abrechnung und Rückzahlung der Mietkaution nach Vertragsende auf ein noch zu benennendes Konto.

Mit freundlichen Grüßen

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Wichtige Hinweise

  • Gesetzliche Frist: drei Monate. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat mitzählt (§ 573c BGB).
  • Schriftform zwingend: eigenhändig unterschriebener Brief (§ 568 BGB). E-Mail, Fax oder Scan genügen nicht.
  • Alle im Mietvertrag genannten Mieter müssen unterschreiben – sonst ist die Kündigung unwirksam.
  • Zugang sicherstellen: Einwurf-Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung.
  • Die Kaution muss der Vermieter nach dem Auszug abrechnen; eine Prüffrist von bis zu sechs Monaten gilt als üblich.
  • Ein Nachmieter verkürzt die Frist nur, wenn der Vermieter zustimmt oder der Vertrag eine Nachmieterklausel enthält.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Kann ich per E-Mail kündigen?

Nein. Für Wohnraum schreibt § 568 BGB die Schriftform vor: ein Brief mit eigenhändiger Unterschrift aller Mieter. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder Messenger ist unwirksam – der Vertrag läuft dann einfach weiter.

Wann muss die Kündigung spätestens beim Vermieter sein?

Bis zum dritten Werktag des Monats, damit der laufende Monat für die Drei-Monats-Frist mitzählt. Beispiel: Geht die Kündigung am 3. Februar zu, endet das Mietverhältnis zum 30. April. Geht sie erst am 5. Februar zu, endet es zum 31. Mai. Der Samstag zählt dabei in der Regel als Werktag.

Muss ich renovieren, bevor ich ausziehe?

Das hängt vom Mietvertrag ab. Starre Renovierungsklauseln („alle 3 Jahre streichen") sind unwirksam, ebenso Klauseln, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde. Im Zweifel lohnt ein Blick in aktuelle BGH-Rechtsprechung oder eine Beratung beim Mieterverein.

Kann ich früher aus dem Vertrag, wenn ich einen Nachmieter stelle?

Nur wenn der Mietvertrag eine echte Nachmieterklausel enthält oder der Vermieter freiwillig zustimmt. Einen allgemeinen Anspruch, mit Nachmieter früher auszuziehen, gibt es nicht – auch wenn sich dieses Gerücht hartnäckig hält.