Arbeitsvertrag kündigen (Arbeitnehmer): Vorlage
Wer den Job wechselt, kündigt mit der gesetzlichen Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGB) – sofern Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes bestimmen. Ganz wichtig: Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist nur schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift wirksam (§ 623 BGB). E-Mail, Scan oder Messenger genügen nicht – der Vertrag liefe einfach weiter.
Halten Sie das Schreiben neutral und knapp: Ein Grund gehört nicht hinein. Bitten Sie um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und um schriftliche Bestätigung des Beendigungstermins.
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Vorschau
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum ____________ , hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Beendigungstermins sowie um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Zudem bitte ich um Mitteilung, wie mit Resturlaub und etwaigen Überstunden verfahren wird, und um fristgerechte Aushändigung meiner Arbeitspapiere.
Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
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Wichtige Hinweise
- Nur Schriftform ist wirksam: eigenhändig unterschriebenes Original übergeben oder senden (§ 623 BGB) – keine E-Mail, kein Scan.
- Gesetzliche Frist: vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende; Arbeits- oder Tarifvertrag können längere Fristen vorsehen – Vertrag prüfen!
- In der Probezeit gilt eine Frist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag.
- Übergabe dokumentieren: persönlich mit Empfangsbestätigung auf einer Kopie oder per Einwurf-Einschreiben.
- Achtung Arbeitslosengeld: Eigenkündigung ohne wichtigen Grund führt in der Regel zu einer 12-wöchigen Sperrzeit – vorab bei der Agentur für Arbeit beraten lassen, außerdem Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung (drei Monate vorher).
- Kein Kündigungsgrund ins Schreiben – er ist nicht erforderlich und kann nur schaden.
Rechtsgrundlagen
- § 623 BGB (Schriftform der Kündigung) – gesetze-im-internet.de
- § 622 BGB (Kündigungsfristen) – gesetze-im-internet.de
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt für mich?
Prüfen Sie zuerst den Arbeitsvertrag und einen einschlägigen Tarifvertrag – sie gehen vor. Ohne besondere Regelung gilt § 622 BGB: vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Die verlängerten Fristen bei langer Betriebszugehörigkeit gelten nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber, sofern der Vertrag nichts anderes sagt.
Bekomme ich eine Sperre beim Arbeitslosengeld?
Bei einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund verhängt die Agentur für Arbeit regelmäßig eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Kein Risiko besteht, wenn Sie nahtlos in einen neuen Job wechseln. Wichtige Gründe (z. B. ärztlich attestierte gesundheitliche Gründe, Mobbing, Umzug zum Ehepartner) können die Sperre verhindern – vorher beraten lassen.
Was passiert mit meinem Resturlaub?
Urlaub, der bis zum Vertragsende nicht mehr genommen werden kann, muss ausgezahlt werden (Urlaubsabgeltung). Rechnen Sie nach: Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte besteht oft Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Sprechen Sie die Urlaubsplanung direkt nach der Kündigung mit dem Arbeitgeber ab.
Kann ich meine Kündigung zurücknehmen?
Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Eine zugegangene Kündigung ist bindend – auch wenn Sie es sich anders überlegen. Deshalb: erst den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben in der Tasche haben, dann kündigen.