Arbeitszeugnis anfordern: Vorlage online ausfüllen

Stand: August 2026 · Geprüft von Ulrich Peters, Jurist mit über 20 Jahren Berufserfahrung

Beim Ausscheiden haben Sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (§ 109 GewO) – und zwar auf Verlangen als qualifiziertes Zeugnis, das neben Art und Dauer der Tätigkeit auch Leistung und Verhalten bewertet. Fordern Sie es aktiv an: Ohne Aufforderung stellen viele Arbeitgeber nur ein einfaches Zeugnis aus.

Auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses können Sie bei berechtigtem Anlass – Vorgesetztenwechsel, Umstrukturierung, geplante Bewerbung – ein Zwischenzeugnis verlangen. Diese Vorlage deckt beide Fälle ab.

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Vorschau

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04.08.2026
Bitte um Ausstellung: qualifiziertes Arbeitszeugnis (Endzeugnis)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um Ausstellung eines Zeugnisses in folgender Form: qualifiziertes Arbeitszeugnis (Endzeugnis).

Ich bin seit dem   ____________   als   ____________   in Ihrem Unternehmen tätig. Das Zeugnis soll sich gemäß § 109 GewO auf Art und Dauer der Tätigkeit sowie auf Leistung und Verhalten erstrecken.

Ich bitte um Ausstellung bis zum   ____________  . Für Rückfragen – etwa eine Aufstellung meiner Tätigkeiten und Erfolge als Grundlage – stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

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Wichtige Hinweise

  • Immer das qualifizierte Zeugnis verlangen – das einfache bestätigt nur Art und Dauer der Beschäftigung.
  • Ein Zwischenzeugnis gibt es bei berechtigtem Anlass: Vorgesetztenwechsel, Umstrukturierung, Elternzeit, geplante Bewerbung.
  • Das Zeugnis muss wohlwollend und wahr sein und darf keine versteckten negativen Codes enthalten.
  • Eine Note „befriedigend" gilt als Durchschnitt; wer eine bessere Bewertung will, muss überdurchschnittliche Leistung darlegen – wer eine schlechtere verhindern will, hat gute Karten.
  • Anspruch nicht ewig aufschieben: Der Zeugnisanspruch kann verwirken und unterliegt oft vertraglichen Ausschlussfristen.
  • Eigene Tätigkeitsliste mitliefern – das erhöht Qualität und Tempo der Ausstellung erheblich.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Was tun, wenn das Zeugnis schlecht oder fehlerhaft ist?

Zunächst konkrete Korrekturen vorschlagen – am besten mit eigenem Formulierungsvorschlag. Lenkt der Arbeitgeber nicht ein, können Sie auf Berichtigung klagen. Für die Note „gut" oder besser müssen Sie überdurchschnittliche Leistungen beweisen; bei „ausreichend" oder schlechter muss der Arbeitgeber die unterdurchschnittliche Leistung belegen.

Wie schnell muss der Arbeitgeber das Zeugnis ausstellen?

Ohne feste gesetzliche Frist gilt: innerhalb angemessener Zeit, in der Praxis zwei bis vier Wochen nach der Aufforderung. Setzen Sie – wie in dieser Vorlage – ein konkretes Datum. Bleibt der Arbeitgeber untätig, hilft eine Erinnerung mit Nachfrist, danach der Gang zum Arbeitsgericht.

Habe ich auch nach Jahren noch Anspruch auf ein Zeugnis?

Der Anspruch verjährt regulär nach drei Jahren, kann aber schon früher verwirken oder an vertragliche Ausschlussfristen (oft drei Monate) gebunden sein. Praktisch kommt hinzu: Je später, desto schwerer fällt dem Arbeitgeber eine fundierte Bewertung. Fordern Sie das Zeugnis deshalb direkt zum Ausscheiden an.