Elternzeit beantragen: Vorlage online ausfüllen

Stand: August 2026 · Geprüft von Ulrich Peters, Jurist mit über 20 Jahren Berufserfahrung

Elternzeit müssen Sie spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber anmelden (für Zeiträume zwischen dem 3. und 8. Geburtstag: 13 Wochen). Mit der Anmeldung müssen Sie sich verbindlich festlegen, für welche Zeiten innerhalb der ersten zwei Jahre Sie Elternzeit nehmen – der sogenannte Bindungszeitraum.

Wichtig: Für Geburten seit dem 1. Mai 2025 genügt die Textform – also auch eine E-Mail. Für frühere Geburten war noch die eigenhändige Unterschrift erforderlich. Ein unterschriebenes Schreiben mit Empfangsbestätigung bleibt in jedem Fall der sicherste Weg, zumal ab Zugang der Anmeldung der besondere Kündigungsschutz greift.

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Vorschau

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04.08.2026
Anmeldung von Elternzeit für mein Kind   ____________  

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melde ich Elternzeit für mein Kind   ____________   an. Ich werde die Elternzeit vom   ____________   bis einschließlich   ____________   in Anspruch nehmen.

Zugleich erkläre ich verbindlich, für welche Zeiträume innerhalb der ersten zwei Lebensjahre meines Kindes ich Elternzeit nehme: wie vorstehend angegeben.

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Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Elternzeit gemäß § 16 BEEG.

Mit freundlichen Grüßen

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Wichtige Hinweise

  • Frist: sieben Wochen vor Beginn (Elternzeit vor dem 3. Geburtstag), 13 Wochen bei Elternzeit zwischen 3. und 8. Geburtstag.
  • Für Geburten ab dem 01.05.2025 genügt Textform (z. B. E-Mail); für frühere Geburten ist die eigenhändige Unterschrift Pflicht.
  • Mit der Anmeldung legen Sie sich für die ersten zwei Jahre verbindlich fest – gut planen, spätere Änderungen brauchen die Zustimmung des Arbeitgebers.
  • Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung, frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit (§ 18 BEEG).
  • Mütter: Die Elternzeit schließt meist an die Mutterschutzfrist an – die Mutterschutzzeit zählt auf die Elternzeit der Mutter.
  • Elterngeld separat bei der Elterngeldstelle beantragen – das läuft unabhängig vom Arbeitgeber.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Bis zu drei Jahre pro Kind und Elternteil. Bis zu 24 Monate davon können Sie – mit Anmeldefrist von 13 Wochen – auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag verschieben. Die Elternzeit lässt sich in bis zu drei Abschnitte aufteilen; für weitere Abschnitte brauchen Sie die Zustimmung des Arbeitgebers.

Kann mein Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen?

Nein. Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch, der keine Zustimmung erfordert – Sie melden sie nur an. Ablehnen kann der Arbeitgeber allenfalls die Verteilung eines dritten Abschnitts zwischen 3. und 8. Geburtstag aus dringenden betrieblichen Gründen sowie unter engen Voraussetzungen einen Teilzeitantrag.

Darf ich während der Elternzeit arbeiten?

Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche im Durchschnitt. Auf Teilzeit während der Elternzeit besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen sogar ein Rechtsanspruch. Den Teilzeitwunsch am besten gleich mit der Anmeldung ankündigen, wie es diese Vorlage vorsieht.

Ab wann bin ich vor Kündigung geschützt?

Der besondere Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn (bei Elternzeit ab dem 3. Geburtstag: 14 Wochen vorher). Melden Sie die Elternzeit deshalb nicht früher als nötig an – sonst entsteht eine Schutzlücke.