Homeoffice beantragen: Vorlage online ausfüllen
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es in Deutschland bislang nicht – entscheidend sind Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder die individuelle Absprache. Ein durchdachter schriftlicher Antrag erhöht die Chancen deutlich: Er zeigt, dass Erreichbarkeit, Aufgabeneignung und Ausstattung durchdacht sind.
Schlagen Sie konkret vor, an welchen Tagen Sie mobil arbeiten möchten und wie die Zusammenarbeit im Team gesichert bleibt. Ein Probezeitraum mit Auswertungstermin nimmt der Führungskraft das Risiko der Entscheidung.
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Vorschau
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich, meine Tätigkeit künftig teilweise im Homeoffice bzw. mobil auszuüben, und zwar im folgenden Umfang: ____________ , beginnend ab dem ____________ .
Zur Begründung:
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Während der Arbeit im Homeoffice bin ich zu den üblichen Arbeitszeiten telefonisch und per E-Mail bzw. Videokonferenz erreichbar; an Präsenzterminen nehme ich weiterhin teil. Gern schlage ich vor, die Regelung zunächst für drei Monate zu erproben und die Erfahrungen anschließend gemeinsam auszuwerten.
Über ein Gespräch zu den Einzelheiten freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
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Wichtige Hinweise
- Kein allgemeiner Rechtsanspruch – Betriebsvereinbarungen oder der Arbeitsvertrag können aber Ansprüche begründen; zuerst dort nachsehen.
- Probezeitraum anbieten (z. B. drei Monate mit Auswertung) – das senkt die Hürde für ein „Ja" erheblich.
- Erreichbarkeit konkret zusichern: Zeiten, Kanäle, Teilnahme an Präsenzterminen.
- Arbeitsschutz gilt auch zu Hause: Bildschirmarbeitsplatz, Arbeitszeiterfassung und Pausenregeln bleiben verbindlich.
- Datenschutz klären: VPN, abschließbarer Arbeitsbereich, keine Kundendaten auf privaten Geräten.
- Ausstattung ansprechen: Wer stellt Laptop und Monitor? Gibt es eine Pauschale für Internet und Strom?
Rechtsgrundlagen
- § 106 GewO (Weisungsrecht des Arbeitgebers) – gesetze-im-internet.de
Häufige Fragen
Habe ich ein Recht auf Homeoffice?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es derzeit nicht. Ansprüche können sich aber aus Betriebsvereinbarungen, dem Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung ergeben. In Betrieben mit Betriebsrat lohnt der Blick in bestehende Vereinbarungen – oft existieren dort bereits Regelungen mit Antragsverfahren.
Kann der Arbeitgeber einmal gewährtes Homeoffice widerrufen?
Das hängt von der Vereinbarung ab. Eine einseitige Rückholung ist bei vertraglich fixiertem Homeoffice nur nach billigem Ermessen möglich; bei bloßer Duldung ist der Spielraum des Arbeitgebers größer. Deshalb: Die Regelung schriftlich festhalten – auch den Erprobungscharakter, falls vereinbart.
Wer zahlt die Ausstattung im Homeoffice?
Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber verlangt oder die zur Arbeit nötig sind, muss grundsätzlich er stellen – üblich sind Laptop und Headset. Für Strom und Internet gibt es keine gesetzliche Pauschale; steuerlich können Sie die Homeoffice-Pauschale (6 Euro pro Tag, max. 1.260 Euro im Jahr) geltend machen.