Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrags-Bescheid: Vorlage

Stand: August 2026 · Geprüft von Ulrich Peters, Jurist mit über 20 Jahren Berufserfahrung

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio setzt rückständige Rundfunkbeiträge per Festsetzungsbescheid fest – inklusive Säumniszuschlag. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, etwa wenn die Wohnung bereits abgemeldet ist, ein Doppelbeitrag für dieselbe Wohnung erhoben wird oder eine Befreiung vorlag.

Wichtig: Der Widerspruch befreit nicht automatisch von der Zahlungspflicht – die Vollstreckung wird aber in der Praxis meist bis zur Entscheidung zurückgestellt.

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Vorschau

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ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
04.08.2026
Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid vom   ____________   – Beitragsnummer   ____________  

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Festsetzungsbescheid vom   ____________   über den Zeitraum   ____________   lege ich hiermit form- und fristgerecht Widerspruch ein.

Begründung:

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Ich bitte, den Bescheid aufzuheben und mir dies schriftlich zu bestätigen. Bis zur Entscheidung über den Widerspruch bitte ich, von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

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Wichtige Hinweise

  • Frist: ein Monat ab Zustellung des Festsetzungsbescheids; der Widerspruch geht an den Beitragsservice bzw. die im Bescheid genannte Landesrundfunkanstalt.
  • Pro Wohnung fällt nur ein Beitrag an – zahlt ein Mitbewohner bereits, dessen Beitragsnummer angeben und Abmeldung beantragen.
  • Befreiung möglich u. a. bei Bürgergeld, BAföG, Sozialhilfe – die Befreiung wirkt ab Antragstellung, rückwirkend bis zu drei Jahre bei nachgewiesener Voraussetzung.
  • Nach einem Umzug die alte Wohnung aktiv abmelden – der Beitragsservice erfährt davon nicht automatisch zuverlässig.
  • Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung; unstrittige Beiträge weiterzahlen, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Mein Mitbewohner zahlt schon – warum bekomme ich einen Bescheid?

Der Beitragsservice kennt die Wohnverhältnisse nicht automatisch. Melden Sie sich unter Angabe der Beitragsnummer des zahlenden Mitbewohners ab und legen Sie gegen den Festsetzungsbescheid Widerspruch ein – der Doppelbeitrag für dieselbe Wohnung ist unzulässig.

Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Ja, bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG oder Grundsicherung im Alter sowie bei bestimmten Behinderungen (Ermäßigung mit Merkzeichen RF). Der Antrag läuft über rundfunkbeitrag.de; den Bewilligungsbescheid der Sozialleistung als Nachweis beifügen.

Was passiert, wenn ich einfach nicht zahle?

Festsetzungsbescheide sind vollstreckbare Titel: Es drohen Säumniszuschläge, Vollstreckung durch die Stadtkasse bis hin zur Kontopfändung. Auch bei laufendem Widerspruch sollten unstrittige Beträge gezahlt werden – zu viel Gezahltes wird bei Erfolg erstattet.