Abholberechtigung für Kita & Schule: Vorlage online ausfüllen

Stand: August 2026 · Geprüft von Ulrich Peters, Jurist mit über 20 Jahren Berufserfahrung

Kitas und Grundschulen dürfen Kinder nur an Personen übergeben, die von den Sorgeberechtigten ausdrücklich benannt wurden. Mit dieser Erklärung berechtigen Sie Großeltern, Nachbarn, Babysitter oder Freunde, Ihr Kind abzuholen – dauerhaft oder für einen einzelnen Tag.

Die Einrichtung heftet die Erklärung in der Regel in die Akte des Kindes. Die abholende Person sollte sich beim ersten Mal ausweisen können.

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Vorschau

Abholberechtigung

Hiermit erkläre ich,   ____________  , als sorgeberechtigter Elternteil des Kindes

  ____________  
(  ____________  ),

dass mein Kind von den folgenden Personen aus der Einrichtung abgeholt werden darf:

1.   ____________  
2.   ____________  

Diese Berechtigung gilt: bis auf Widerruf   ____________  

Die abholberechtigten Personen weisen sich auf Verlangen mit einem gültigen Ausweisdokument aus. Für Rückfragen bin ich unter   ____________   erreichbar.

Diese Erklärung kann ich jederzeit – auch mündlich gegenüber der Gruppenleitung mit schriftlicher Nachreichung – widerrufen.

Ort, Datum, Unterschrift
Sorgeberechtigte/r

Wichtige Hinweise

  • Die Einrichtung darf das Kind ohne schriftliche Berechtigung nur an die Sorgeberechtigten übergeben – auch nicht an Großeltern.
  • Für einmalige Abholungen genügt vielen Einrichtungen eine kurze schriftliche Mitteilung am selben Tag; sicherer ist die förmliche Erklärung.
  • Minderjährige Geschwister dürfen je nach Einrichtung erst ab einem bestimmten Alter abholen – Regelung der Kita erfragen.
  • Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht sollten beide Elternteile unterschreiben.
  • Telefonnummer angeben: Bei Unklarheiten ruft die Einrichtung an, statt das Kind nicht zu übergeben.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Dürfen die Großeltern mein Kind ohne Vollmacht abholen?

Nein. Ohne schriftliche Abholberechtigung darf die Einrichtung das Kind grundsätzlich nur an die Sorgeberechtigten übergeben – unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Eine einmal hinterlegte Erklärung löst das Problem dauerhaft.

Darf mein älteres Kind das jüngere abholen?

Viele Einrichtungen erlauben das ab einem Mindestalter des abholenden Geschwisterkindes (häufig 12 oder 14 Jahre) und nur mit gesonderter schriftlicher Erklärung der Eltern, die auch die Verantwortungsübernahme regelt. Fragen Sie nach dem Formular Ihrer Einrichtung oder ergänzen Sie unsere Vorlage entsprechend.

Was gilt bei getrennten Eltern?

Bei gemeinsamem Sorgerecht sollten beide Elternteile die Abholberechtigung unterschreiben, damit die Einrichtung nicht zwischen widersprüchlichen Anweisungen steht. Gibt es gerichtliche Umgangsregelungen, sollte die Einrichtung eine Kopie erhalten.