Vollmacht für die Kfz-Zulassung: Vorlage online ausfüllen
Wer keine Zeit für den Gang zur Zulassungsstelle hat, kann eine andere Person mit der An-, Um- oder Abmeldung des Fahrzeugs beauftragen. Die Zulassungsstelle verlangt dafür eine schriftliche Vollmacht sowie die Ausweise beider Personen (im Original oder als Kopie des Vollmachtgebers).
Für die Anmeldung wird außerdem ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer benötigt – dieses muss der Halter selbst unterschreiben; das Formular gibt es bei der Zulassungsstelle oder online beim Zoll.
Formular ausfüllen
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Vorschau
Hiermit bevollmächtige ich,
____________ , geboren am ____________ , wohnhaft ____________ ,
die folgende Person:
____________ , geboren am ____________ , wohnhaft ____________ ,
für mich bei der zuständigen Zulassungsbehörde den folgenden Vorgang durchzuführen:
Anmeldung (Neuzulassung)
Fahrzeug: ____________
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN): ____________
Kennzeichen: ____________
Die bevollmächtigte Person ist berechtigt, alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben, Unterlagen vorzulegen und in Empfang zu nehmen sowie ein Wunschkennzeichen für mich zu reservieren bzw. anzunehmen.
Mir ist bekannt, dass die Zulassungsbehörde der bevollmächtigten Person Auskünfte über etwaige Kfz-Steuerrückstände erteilen kann.
Die Vollmacht gilt nur für den genannten Vorgang und kann jederzeit widerrufen werden.
Vollmachtgeber/in (Halter/in)
Bevollmächtigte/r
Wichtige Hinweise
- Mitzubringen sind in der Regel: Vollmacht im Original, Ausweis der bevollmächtigten Person, Ausweis oder Ausweiskopie des Halters, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eVB-Nummer und HU-Nachweis.
- Das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer muss vom Halter (Kontoinhaber) selbst unterschrieben werden – vorab ausfüllen und mitgeben.
- Viele Zulassungsstellen stellen eigene Vollmachtsformulare bereit; dieses Muster enthält dieselben Angaben und wird üblicherweise akzeptiert.
- Bei Firmenwagen zusätzlich Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug mitgeben.
- Die Abmeldung ist am unkompliziertesten – hier genügen oft Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I; eine Vollmacht ist vielerorts nicht einmal nötig.
Rechtsgrundlagen
- § 164 BGB (Wirkung der Stellvertretung) – gesetze-im-internet.de
Häufige Fragen
Welche Unterlagen braucht die bevollmächtigte Person?
Neben der unterschriebenen Vollmacht: den eigenen Personalausweis, Ausweis oder Ausweiskopie des Halters, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die eVB-Nummer der Versicherung, den HU-Nachweis bei Gebrauchtwagen sowie das vom Halter unterschriebene SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
Kann ich das Auto auch online zulassen?
Ja, über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) – dafür brauchen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion. Wenn das nicht möglich ist oder die Zulassung schnell gehen muss, bleibt der Weg über die Zulassungsstelle, wahlweise mit Vollmacht.
Warum steht in der Vollmacht ein Satz zur Kfz-Steuer?
Die Zulassungsbehörde darf eine Zulassung verweigern, wenn Kfz-Steuerrückstände bestehen. Damit die bevollmächtigte Person in diesem Fall Auskunft erhalten und reagieren kann, enthalten die meisten Vollmachtsformulare der Behörden eine entsprechende Einwilligung – unser Muster ebenfalls.