Vollmacht für Behördengänge: Vorlage online ausfüllen
Termine beim Amt liegen selten günstig. Mit einer Behördenvollmacht kann eine Person Ihres Vertrauens für Sie Anträge abgeben, Auskünfte einholen oder Bescheinigungen abholen – etwa beim Bürgeramt, Einwohnermeldeamt oder Straßenverkehrsamt.
Beachten Sie: Einige Amtsgeschäfte sind höchstpersönlich und lassen sich nicht übertragen. Dazu gehören die Beantragung von Personalausweis und Reisepass (wegen Fingerabdrücken und Unterschrift), Eheschließungen oder eidesstattliche Versicherungen. Die Abholung fertiger Dokumente ist dagegen mit Vollmacht möglich.
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Vorschau
Hiermit bevollmächtige ich,
____________ , geboren am ____________ , wohnhaft ____________ ,
die folgende Person:
____________ , geboren am ____________ , wohnhaft ____________ ,
mich gegenüber der folgenden Behörde zu vertreten:
____________
in dieser Angelegenheit:
____________
Die Vollmacht umfasst das Stellen und Entgegennehmen von Anträgen, Erklärungen und Bescheinigungen sowie das Einholen von Auskünften in dieser Angelegenheit. Sie ist gültig bis zum ____________ und kann jederzeit widerrufen werden.
Die bevollmächtigte Person weist sich mit ihrem gültigen Ausweisdokument aus. Eine Kopie meines Ausweisdokuments ist beigefügt.
Vollmachtgeber/in
Bevollmächtigte/r
Wichtige Hinweise
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers beilegen – die meisten Behörden verlangen sie zur Prüfung der Unterschrift.
- Höchstpersönliche Geschäfte (Beantragung von Ausweis/Pass, Eheschließung, eidesstattliche Versicherung) sind nicht übertragbar.
- Die Abholung fertiger Ausweisdokumente ist mit Vollmacht möglich – viele Ämter verlangen dafür ihr eigenes Formular, das bei der Beantragung ausgehändigt wird.
- Bei der Anmeldung des Wohnsitzes zusätzlich die Wohnungsgeberbestätigung und das ausgefüllte Meldeformular mitgeben.
- Manche Behörden akzeptieren nur Vollmachten, die nicht älter als sechs Monate sind – Datum nicht vergessen.
Rechtsgrundlagen
- § 14 VwVfG (Bevollmächtigte im Verwaltungsverfahren) – gesetze-im-internet.de
Häufige Fragen
Kann jemand mit Vollmacht meinen Personalausweis beantragen?
Nein. Die Beantragung ist höchstpersönlich, weil Fingerabdrücke und Unterschrift vor Ort erfasst werden. Die Abholung des fertigen Ausweises ist dagegen mit einer Vollmacht möglich – in der Regel mit dem speziellen Formular, das Sie bei der Antragstellung erhalten.
Kann ich mich mit Vollmacht ummelden lassen?
Ja, die An- und Ummeldung des Wohnsitzes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Mitzugeben sind: Vollmacht, Ihr Ausweis (Original oder Kopie je nach Amt), die Wohnungsgeberbestätigung und das unterschriebene Meldeformular. Die Regeln unterscheiden sich leicht je nach Kommune.
Wie lange ist die Vollmacht gültig?
So lange, wie Sie es bestimmen. Ohne Befristung gilt sie bis zum Widerruf. Für Behördengänge empfiehlt sich eine Befristung auf wenige Wochen oder Monate – einige Ämter lehnen sehr alte Vollmachten ohnehin ab.