Bankvollmacht: Vorlage und was Banken wirklich akzeptieren

Stand: August 2026 · Geprüft von Ulrich Peters, Jurist mit über 20 Jahren Berufserfahrung

Eine Bankvollmacht erlaubt einer Vertrauensperson, über Ihr Konto zu verfügen – Überweisungen auszuführen, Daueraufträge zu ändern oder Kontoauszüge zu erhalten. Wichtig zu wissen: Fast alle Banken akzeptieren nur ihre eigenen Vollmachtsformulare, die in der Filiale mit Legitimationsprüfung beider Personen unterschrieben werden.

Unser Muster eignet sich daher vor allem für zwei Fälle: als vorbereitete Erklärung für Einzelfälle (z. B. eine konkrete Überweisung oder Kontoauflösung nach Kündigung) und als Übersicht, welche Punkte Sie in der Bankfiliale regeln sollten.

Formular ausfüllen

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht an einen Server übertragen.

Vorschau

Kontovollmacht

Hiermit bevollmächtige ich,

  ____________  , geboren am   ____________  , wohnhaft   ____________  ,

die folgende Person:

  ____________  , geboren am   ____________  , wohnhaft   ____________  ,

mich gegenüber der   ____________   in Bezug auf das Konto mit der IBAN   ____________   in folgendem Umfang zu vertreten:

  ____________  

Die Vollmacht berechtigt nicht zur Eröffnung neuer Konten, zur Aufnahme von Krediten oder zur Erteilung von Untervollmachten. Sie ist gültig bis zum   ____________   und kann jederzeit von mir widerrufen werden.

Die bevollmächtigte Person weist sich mit ihrem gültigen Ausweisdokument aus.

Ort, Datum, Unterschrift
Kontoinhaber/in
Ort, Datum, Unterschrift
Bevollmächtigte/r

Wichtige Hinweise

  • Banken verlangen fast immer ihr eigenes Formular mit Unterschrift in der Filiale – klären Sie das vor dem Termin telefonisch.
  • Eine Bankvollmacht „über den Tod hinaus" (transmortal) stellt sicher, dass die Vertrauensperson auch im Erbfall handlungsfähig bleibt.
  • Kreditaufnahme und Kontoeröffnung sind bei Bankformularen standardmäßig ausgeschlossen – unser Muster übernimmt diese Begrenzung.
  • Vollmacht widerrufen: schriftlich an die Bank, zusätzlich Karten der bevollmächtigten Person sperren lassen.
  • Für den Vorsorgefall (Unfall, Krankheit) ist eine separate Vorsorgevollmacht sinnvoll, die auch Bankgeschäfte umfasst.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Warum akzeptiert meine Bank meine private Vollmacht nicht?

Banken berufen sich auf ihre AGB und Sicherheitsanforderungen: Sie wollen die Identität beider Personen selbst prüfen und Haftungsrisiken vermeiden. Rechtlich ist eine private Vollmacht zwar gültig, praktisch kommen Sie aber am Formular der Bank selten vorbei – planen Sie einen gemeinsamen Filialtermin ein.

Was passiert mit der Vollmacht im Todesfall?

Eine normale Vollmacht kann so ausgestaltet sein, dass sie mit dem Tod erlischt oder weitergilt. Banken bieten deshalb ausdrücklich Vollmachten „über den Tod hinaus" an. Ohne eine solche Regelung müssen die Erben erst einen Erbschein vorlegen, was Wochen dauern kann – laufende Kosten des Verstorbenen bleiben dann unbezahlt.

Kann ich die Vollmacht auf bestimmte Beträge begrenzen?

Bei privaten Vollmachten ja – schreiben Sie die Begrenzung in den Umfang. Die Standardformulare vieler Banken kennen solche Limits allerdings nicht; dort gilt meist „alles oder nichts". Fragen Sie nach, ob Ihre Bank eingeschränkte Vollmachten anbietet.