Bankvollmacht: Vorlage und was Banken wirklich akzeptieren
Eine Bankvollmacht erlaubt einer Vertrauensperson, über Ihr Konto zu verfügen – Überweisungen auszuführen, Daueraufträge zu ändern oder Kontoauszüge zu erhalten. Wichtig zu wissen: Fast alle Banken akzeptieren nur ihre eigenen Vollmachtsformulare, die in der Filiale mit Legitimationsprüfung beider Personen unterschrieben werden.
Unser Muster eignet sich daher vor allem für zwei Fälle: als vorbereitete Erklärung für Einzelfälle (z. B. eine konkrete Überweisung oder Kontoauflösung nach Kündigung) und als Übersicht, welche Punkte Sie in der Bankfiliale regeln sollten.
Formular ausfüllen
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Vorschau
Hiermit bevollmächtige ich,
____________ , geboren am ____________ , wohnhaft ____________ ,
die folgende Person:
____________ , geboren am ____________ , wohnhaft ____________ ,
mich gegenüber der ____________ in Bezug auf das Konto mit der IBAN ____________ in folgendem Umfang zu vertreten:
____________
Die Vollmacht berechtigt nicht zur Eröffnung neuer Konten, zur Aufnahme von Krediten oder zur Erteilung von Untervollmachten. Sie ist gültig bis zum ____________ und kann jederzeit von mir widerrufen werden.
Die bevollmächtigte Person weist sich mit ihrem gültigen Ausweisdokument aus.
Kontoinhaber/in
Bevollmächtigte/r
Wichtige Hinweise
- Banken verlangen fast immer ihr eigenes Formular mit Unterschrift in der Filiale – klären Sie das vor dem Termin telefonisch.
- Eine Bankvollmacht „über den Tod hinaus" (transmortal) stellt sicher, dass die Vertrauensperson auch im Erbfall handlungsfähig bleibt.
- Kreditaufnahme und Kontoeröffnung sind bei Bankformularen standardmäßig ausgeschlossen – unser Muster übernimmt diese Begrenzung.
- Vollmacht widerrufen: schriftlich an die Bank, zusätzlich Karten der bevollmächtigten Person sperren lassen.
- Für den Vorsorgefall (Unfall, Krankheit) ist eine separate Vorsorgevollmacht sinnvoll, die auch Bankgeschäfte umfasst.
Rechtsgrundlagen
- § 164 BGB (Wirkung der Stellvertretung) – gesetze-im-internet.de
- § 167 BGB (Erteilung der Vollmacht) – gesetze-im-internet.de
Häufige Fragen
Warum akzeptiert meine Bank meine private Vollmacht nicht?
Banken berufen sich auf ihre AGB und Sicherheitsanforderungen: Sie wollen die Identität beider Personen selbst prüfen und Haftungsrisiken vermeiden. Rechtlich ist eine private Vollmacht zwar gültig, praktisch kommen Sie aber am Formular der Bank selten vorbei – planen Sie einen gemeinsamen Filialtermin ein.
Was passiert mit der Vollmacht im Todesfall?
Eine normale Vollmacht kann so ausgestaltet sein, dass sie mit dem Tod erlischt oder weitergilt. Banken bieten deshalb ausdrücklich Vollmachten „über den Tod hinaus" an. Ohne eine solche Regelung müssen die Erben erst einen Erbschein vorlegen, was Wochen dauern kann – laufende Kosten des Verstorbenen bleiben dann unbezahlt.
Kann ich die Vollmacht auf bestimmte Beträge begrenzen?
Bei privaten Vollmachten ja – schreiben Sie die Begrenzung in den Umfang. Die Standardformulare vieler Banken kennen solche Limits allerdings nicht; dort gilt meist „alles oder nichts". Fragen Sie nach, ob Ihre Bank eingeschränkte Vollmachten anbietet.