Kündigungsfrist im Fitnessstudio: Diese Regeln gelten
Kaum ein Vertragstyp sorgt für so viel Ärger wie die Fitnessstudio-Mitgliedschaft: lange Erstlaufzeiten, automatische Verlängerungen, strenge Fristen. Seit der Reform durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge hat sich die Lage für Mitglieder aber deutlich verbessert – wenn man weiß, welche Regeln für den eigenen Vertrag gelten.
Verträge ab März 2022: ein Monat Frist nach der Erstlaufzeit
Für Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt: Die Erstlaufzeit darf weiterhin bis zu 24 Monate betragen. Nach ihrem Ablauf darf sich der Vertrag aber nicht mehr um ein weiteres Jahr verlängern, sondern läuft auf unbestimmte Zeit weiter – kündbar jederzeit mit einer Frist von einem Monat (§ 309 Nr. 9 BGB).
Praktisch heißt das: Wer die Kündigung zum Ende der Erstlaufzeit verpasst, zahlt schlimmstenfalls einen Monat länger – nicht mehr zwölf.
Altverträge: Verlängerung um bis zu zwölf Monate möglich
Wurde der Vertrag vor März 2022 geschlossen, gelten noch die alten Klauseln: Eine Verlängerung um bis zu zwölf Monate war zulässig, die Kündigungsfrist beträgt häufig drei Monate zum Laufzeitende. Prüfen Sie also im Vertrag, wann Ihre aktuelle Laufzeit endet und welche Frist vereinbart ist – und kündigen Sie im Zweifel sofort, denn zu früh kündigen kann man nicht: Eine Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt" wahrt immer den frühesten zulässigen Termin.
Außerordentliche Kündigung: Krankheit ja, Umzug nein
Unabhängig von allen Fristen können Sie nach § 314 BGB außerordentlich kündigen, wenn Ihnen das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Anerkannt ist das vor allem bei Krankheit oder Verletzung, die das Training dauerhaft unmöglich macht – legen Sie der Kündigung ein ärztliches Attest bei.
Ein Umzug reicht dagegen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht aus (Urteil vom 4. Mai 2016, Az. XII ZR 62/15): Wer wegzieht, bleibt grundsätzlich an den Vertrag gebunden. Viele Studioketten zeigen sich aber kulant oder bieten die Übertragung auf ein Partnerstudio an – nachfragen kostet nichts.
Kündigungsbutton und Form der Kündigung
Haben Sie den Vertrag online abgeschlossen, muss das Studio auf seiner Website einen Kündigungsbutton anbieten (§ 312k BGB) – die Kündigung per Klick ist dann genauso wirksam wie ein Brief. Fehlt der Button, können Sie sogar jederzeit fristlos kündigen.
Für alle anderen Fälle gilt: Seit Oktober 2016 genügt bei Verbraucherverträgen die Textform, also auch eine E-Mail. Der sicherste Weg bleibt trotzdem der unterschriebene Brief per Einwurf-Einschreiben, weil sich der Zugang damit am besten nachweisen lässt. Mit unserer Vorlage für die Fitnessstudio-Kündigung ist das Schreiben in wenigen Minuten fertig.