Vereinsmitgliedschaft kündigen: Vorlage online ausfüllen
Der Austritt aus einem Verein richtet sich nach dessen Satzung: Dort sind Kündigungsfrist und Form geregelt. Üblich sind Fristen von einem bis drei Monaten zum Quartals- oder Jahresende; die Satzung darf höchstens zwei Jahre Bindung vorsehen (§ 39 BGB).
Ein kurzes, eindeutiges Schreiben genügt. Wenn Sie die Satzungsfrist nicht kennen, sorgt die Formulierung „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt" dafür, dass Ihr Austritt in jedem Fall zum frühestmöglichen Termin wirksam wird.
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Vorschau
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich meinen Austritt aus dem Verein und kündige meine Mitgliedschaft fristgerecht zum ____________ , hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt gemäß der Satzung.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Ende der Mitgliedschaft schriftlich. Ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat für den Mitgliedsbeitrag widerrufe ich mit Wirkung zum Austrittsdatum.
Mit freundlichen Grüßen
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Wichtige Hinweise
- Frist und Form stehen in der Vereinssatzung – meist ein bis drei Monate zum Quartals- oder Jahresende.
- Die Satzung darf die Mitgliedschaft höchstens auf zwei Jahre binden (§ 39 BGB).
- Auch für Kinder gilt die Satzungsfrist; die Kündigung unterschreiben die Erziehungsberechtigten.
- Bereits gezahlte Jahresbeiträge werden in der Regel nicht anteilig erstattet.
- Kündigung an die in der Satzung genannte Stelle richten (oft der Vorstand), per Einwurf-Einschreiben.
Rechtsgrundlagen
- § 39 BGB (Austritt aus dem Verein) – gesetze-im-internet.de
Häufige Fragen
Ich kenne die Kündigungsfrist nicht – was nun?
Kündigen Sie trotzdem sofort mit dem Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Der Austritt wird dann automatisch zum frühesten Termin wirksam, den die Satzung zulässt. Die Satzung können Sie zudem beim Vorstand anfordern oder oft auf der Vereinswebsite einsehen.
Muss der Verein meinen Austritt akzeptieren?
Ja. Der Austritt ist ein einseitiges Recht jedes Mitglieds – der Verein kann ihn nicht ablehnen, sondern höchstens auf die Einhaltung der Satzungsfrist verweisen. Eine Begründung müssen Sie nicht liefern.
Bekomme ich meinen Jahresbeitrag zurück?
In der Regel nein. Der Beitrag gilt als Vereinsbeitrag für das laufende Beitragsjahr und wird bei unterjährigem Austritt nicht anteilig erstattet – es sei denn, die Satzung sieht ausdrücklich etwas anderes vor.