Versicherung kündigen: Vorlage online ausfüllen

Stand: August 2026 · Geprüft von Ulrich Peters, Jurist mit über 20 Jahren Berufserfahrung

Die meisten Versicherungsverträge – etwa Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung – verlängern sich stillschweigend um ein Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von in der Regel drei Monaten zum Ablauf gekündigt werden. Für die Kfz-Versicherung gilt eine kürzere Frist von einem Monat; Stichtag ist bei den meisten Verträgen der 30. November.

Neben der ordentlichen Kündigung gibt es Sonderkündigungsrechte: nach einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung und nach einem regulierten oder abgelehnten Schadensfall – jeweils innerhalb eines Monats.

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Vorschau

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04.08.2026
Kündigung der   ____________   – Versicherungsschein-Nr.   ____________  

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben genannten Versicherungsvertrag fristgerecht zum Ablauf des Versicherungsjahres, zum   ____________  , hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Vertragsende schriftlich. Ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat erlischt mit Beendigung des Vertrags; zu viel gezahlte Beiträge bitte ich auf mein bekanntes Konto zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen

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Wichtige Hinweise

  • Ordentliche Kündigung: meist drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres (im Versicherungsschein nachsehen).
  • Kfz-Versicherung: Frist ein Monat zum Ablauf – bei Kalenderjahresverträgen also bis zum 30. November.
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung ohne Mehrleistung: ein Monat ab Zugang der Mitteilung (§ 40 VVG).
  • Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall: ein Monat ab Abschluss der Regulierung oder Ablehnung – gilt für beide Seiten.
  • Wichtige Versicherungen (z. B. Haftpflicht) erst kündigen, wenn der Nachfolgevertrag sicher besteht, um Lücken zu vermeiden.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Wann beginnt das „Versicherungsjahr"?

Nicht unbedingt am 1. Januar. Maßgeblich ist das im Versicherungsschein genannte Vertragsjahr, das mit dem ursprünglichen Vertragsbeginn startet. Nur die Kfz-Versicherung läuft traditionell meist zum Kalenderjahr – daher der bekannte Stichtag 30. November.

Kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?

Ja. Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne die Leistung entsprechend zu verbessern, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung außerordentlich kündigen – wirksam zum Zeitpunkt der Erhöhung (§ 40 VVG). Auch versteckte Erhöhungen über geänderte Typklassen bei Kfz zählen dazu.

Was gilt nach einem Schadensfall?

Nach der Regulierung oder Ablehnung eines Schadens dürfen sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen. Bedenken Sie: Eine Kündigung durch den Versicherer müssen Sie beim nächsten Antrag angeben – oft ist es günstiger, selbst zu kündigen.

Sollte ich kündigen, bevor ich einen neuen Vertrag habe?

Bei existenziell wichtigen Versicherungen wie Privathaftpflicht oder Berufsunfähigkeit: nein. Erst den neuen Vertrag mit Annahmebestätigung sichern, dann kündigen. Bei der Kfz-Versicherung verhindert die eVB-Nummer des neuen Versicherers eine Lücke.