Kita-Platz kündigen: Vorlage online ausfüllen
Ob Umzug, Einschulung oder Wechsel der Einrichtung: Der Betreuungsvertrag mit einer Kita, Krippe oder Kindertagespflege wird mit der im Vertrag vereinbarten Frist gekündigt – üblich sind ein bis drei Monate zum Monatsende. Manche Verträge schließen eine Kündigung in den letzten Monaten vor der Einschulung aus, um „Sommerlücken" zu verhindern.
Die Kündigung sollte von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden, die den Betreuungsvertrag unterzeichnet haben.
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Vorschau
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündigen wir den Betreuungsvertrag für unser Kind ____________ fristgerecht zum ____________ , hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bitten um schriftliche Bestätigung der Kündigung und des letzten Betreuungstags. Ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat für die Betreuungsbeiträge widerrufen wir mit Wirkung zum Vertragsende. Für die bisherige Betreuung bedanken wir uns herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
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Wichtige Hinweise
- Die Kündigungsfrist steht im Betreuungsvertrag – üblich sind ein bis drei Monate zum Monatsende.
- Beide sorgeberechtigten Elternteile sollten unterschreiben, wenn beide den Vertrag unterzeichnet haben.
- Manche Verträge schließen die Kündigung kurz vor der Einschulung aus – Klausel vorher prüfen.
- Bei kommunalen Einrichtungen kann statt eines Vertrags eine Satzung gelten; die Abmeldung läuft dann über ein Formular des Trägers.
- Essensgeld-Verträge (Caterer) sind oft separate Verträge und müssen gesondert gekündigt werden.
Rechtsgrundlagen
- § 621 BGB (Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen) – gesetze-im-internet.de
Häufige Fragen
Mein Kind kommt zur Schule – muss ich trotzdem kündigen?
Häufig ja. Viele Betreuungsverträge enden nicht automatisch zur Einschulung, sondern müssen aktiv gekündigt werden. Prüfen Sie den Vertrag: Manche Träger beenden das Vertragsverhältnis automatisch zum 31. Juli des Einschulungsjahres, andere verlangen eine förmliche Kündigung.
Kann die Kita uns auch kündigen?
Ja, mit der vertraglichen Frist – etwa bei wiederholtem Zahlungsverzug oder gravierenden Konflikten. Eine fristlose Kündigung durch den Träger ist nur bei schwerwiegenden Gründen zulässig. Gegen eine unberechtigte Kündigung können Sie sich zivilrechtlich wehren.
Was passiert mit dem Gutschein bzw. Zuschuss der Kommune?
Kita-Gutscheine oder Fördermittel sind an die Einrichtung gebunden. Bei einem Wechsel beantragen Sie rechtzeitig einen neuen Gutschein für die neue Einrichtung – die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern, planen Sie das beim Kündigungstermin ein.