Entschuldigung für die Schule schreiben: Vorlage

Stand: August 2026 · Geprüft von Ulrich Peters, Jurist mit über 20 Jahren Berufserfahrung

Fehlt ein Kind im Unterricht, verlangen Schulen eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten – je nach Schulordnung innerhalb von zwei bis drei Tagen. Ein kurzes, sachliches Schreiben genügt: Name, Klasse, Fehlzeitraum und Grund.

Zur Diagnose müssen Sie nichts ins Detail schreiben – „aus gesundheitlichen Gründen" reicht in der Regel. Ein ärztliches Attest ist nur nötig, wenn die Schule es ausdrücklich verlangt, etwa bei längeren oder auffällig häufigen Fehlzeiten und regelmäßig bei versäumten Klassenarbeiten.

Formular ausfüllen

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht an einen Server übertragen.

Vorschau

  ____________  
  ____________  
  ____________  
  ____________  
  ____________  
04.08.2026
Entschuldigung für   ____________  , Klasse   ____________  

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit entschuldige ich das Fehlen meiner Tochter / meines Sohnes   ____________  , Klasse   ____________  , im Zeitraum vom   ____________   bis einschließlich   ____________  .

Mein Kind konnte wegen   ____________   nicht am Unterricht teilnehmen. Versäumten Unterrichtsstoff arbeiten wir selbstverständlich nach.

Sollten Sie ein ärztliches Attest benötigen, geben Sie mir bitte kurz Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen

  ____________  

Wichtige Hinweise

  • Frist beachten: Viele Schulordnungen verlangen die schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei bis drei Tagen – am ersten Fehltag zusätzlich telefonisch oder digital krankmelden.
  • Diagnosedetails sind nicht nötig – „aus gesundheitlichen Gründen" genügt üblicherweise.
  • Attestpflicht besteht nur auf Verlangen der Schule, häufig ab dem dritten Fehltag und bei versäumten Klassenarbeiten.
  • Vorhersehbare Termine (Arzt, Behörde) vorab als Beurlaubung beantragen statt nachträglich zu entschuldigen.
  • Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist genehmigungspflichtig und wird nur in Ausnahmefällen gewährt – unentschuldigtes Fehlen kann Bußgelder nach sich ziehen.

Häufige Fragen

Muss ich die Krankheit meines Kindes genau benennen?

Nein. Gesundheitsdaten sind sensibel; die Angabe „aus gesundheitlichen Gründen" oder eine allgemeine Bezeichnung wie „Erkältung" reicht aus. Nur wenn die Schule ein ärztliches Attest verlangt, bestätigt die Praxis die Schulunfähigkeit – auch dort ohne Diagnose.

Ab wann braucht die Schule ein Attest?

Das regelt die jeweilige Schulordnung: verbreitet ab dem dritten Krankheitstag, bei angekündigten Klassenarbeiten oft schon ab dem ersten Tag. Bei häufigen Fehlzeiten kann die Schule generell Atteste verlangen. Im Zweifel kurz im Sekretariat nachfragen.

Können wir für einen Urlaub früher in die Ferien starten?

Nur mit vorheriger Beurlaubung durch die Schulleitung, die dafür einen wichtigen Grund verlangt – günstigere Flugpreise zählen nicht. Unentschuldigtes Fernbleiben direkt vor Ferienbeginn wird in vielen Bundesländern kontrolliert und kann Bußgelder von mehreren hundert Euro kosten.